Vertragsabschlüsse im Internet

Gerade für 9-13 Jährige gewinnt das Internet mit all seinen Diensten zunehmend an Bedeutung. Kinder und Jugendliche in diesem Alter nutzen das Internet nicht nur zur Recherche und für ihre Kommunikation, sondern auch um Produkte online zu konsumieren. Dabei kann es sehr schnell passieren, dass es zu Vertragsabschlüssen im Internet kommt, die die Eltern teuer zu stehen kommen. Doch wie kann es in diesem Alter zu einem Vertragsabschluss kommen? Und vor allem: Ist dieser zustande gekommene Vertragsabschluss gültig, wenn die Person, die ihn abgeschlossen hat unter 18 Jahre alt ist?

Verträge und Werbung hängen miteinander zusammen. Ein Vertrag über ein Produkt kann nicht abgeschlossen werden, wenn die jungen Verbraucher vorher nicht auf ein Produkt aufmerksam gemacht worden sind und ihre Eltern dazu nicht zugestimmt haben. Das Internet bietet viele Möglichkeiten, gerade junge Nutzer zu „locken“, um etwas für sie Spannendes und Interessantes zu „verkaufen“. Die dafür notwendigen Hilfsmittel, mit denen im Internet sehr oft geworben wird, heißen Banner und Buttons.

Klickt man z.B. auf einen eingeblendeten Werbebanner, kann man auf eine Seite gelangen, die nichts mit der ursprünglichen zu tun hat. Besonders Kinder versuchen dann schnell, sich aus diesen unerwünschten Seiten heraus zu klicken und ohne es zu wissen, gehen sie mit einem Klick einen Vertrag (gegenseitige Abmachung) ein, auch wenn sie ihn nicht unterschrieben haben.

Bei Gratis-Angeboten, wie z.B. kostenlosen Apps, sollte man besonders misstrauisch sein und darauf achten, aufmerksam das Kleingedruckte der AGBs zu lesen. Auch wenn es mühsam erscheint, es kann Sie vor möglicher Abzocke schützen. Es gilt, was in den allgemeinen Geschäftsverbindungen steht. Die darin enthaltenen Hinweise auf die Kosten werden von Kindern und Jugendlichen in der Regel nicht beachtet, so dass dann für die weitere Nutzung der „kostenlosen” Apps oder ihrer Extra-Funktionen für sie Kosten anfallen können z.B. in Form eines Abonnements, d.h. mit der regelmäßigen Abbuchung eines bestimmten Betrags. In diesem Fall spricht man von einer Abo-Falle.

Aus diesem Grund ist die entscheidende Rolle der Eltern, hier ihre Kinder über die Risiken aufzuklären. Dafür ist es wichtig, dass Eltern ihre Kinder bei ihren ersten Schritten im Netz begleiten und sie dazu ermutigen, lieber einmal mehr Hilfe zu holen, als sich weiter im Netz „zu verirren“ und dabei im schlimmsten Fall sogar ungewollt einen Vertrag abschließen.

Kostenfallen ähnlicher Art drohen überall, wie. z.B. auch beim Herunterladen von Klingeltönen, Spielen, Logos oder über den Eintritt in eine virtuelle Clubmitgliedschaft. Darauf folgen kostenpflichtige Forderungen, die im ersten Moment unbedingt zwingend berechtigt sind und denen man schwierig entkommen kann. Achten Sie darauf, innerhalb rechtlich vorgesehener Zeit, schriftlichen Widerspruch einzulegen mit dem Hinweis auf die Minderjährigkeit Ihres Kindes, um derartigen kostenpflichtigen Verbindungen zu entgehen. Informationen dazu erhalten Sie auch bei einer Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe.

1. Ist ein Vertrag im Internet auch ohne Unterschrift gültig?

Ein Vertrag kann im Internet elektronisch (also ohne Unterschrift) abgeschlossen werden. Minderjährige bedürfen in der Regel zum Abschluss eines wirksamen Vertrages der Einwilligung oder Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter (Erziehungsberechtigte, in der Regel die Eltern). Ist es zum Abschluss eines vermeintlichen Vertrages im Internet durch Minderjährige gekommen, sollten die Erziehungsberechtigten dem Anbieter mitteilen, dass der Vertrag unwirksam ist und nicht genehmigt wird. Solche Musterbriefe für vermeintliche Verträge bieten z.B. Verbraucherzentralen an. Hinzu kommt auch, dass bei „untergeschobenen“ Verträgen neben dem zweiwöchigen Widerrufsrecht die Möglichkeit besteht, unter dem Aspekt der arglistigen Täuschung die Anfechtung zu erklären.

2. Was sind die versteckten Fallen von unabsichtlichen Vertragsabschlüssen im Internet?

Einige Verträge sind mit Kostenfallen verbunden. Vor jeder Unterzeichnung bzw. Annahme dieser Verträge, müssen die Vertragsbedingungen gründlich durchgelesen werden, besonders wenn sie kostenlose Angebote beinhalten oder wenn sie Daten (z.B. Namen und Anschrift) abfragen.

3. Die Top 10 Empfehlungen für Eltern

  • Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Kostenfallen im Internet
  • Vorsicht vor sogenannten „gratis“ oder „kostenlosen“ Apps
  • Vergleichen Sie verschiedene App-Angebote miteinander
  • Erklären Sie Ihrem Kind die Funktion und das Ziel von integrierten Werbebannern
  • Lesen Sie mit Ihrem Kind gemeinsam das „Kleingedruckte“ in einer Werbung oder in einem Vertrag durch
  • Lesen Sie mit Ihrem Kind gemeinsam die AGBs durch
  • Erklären Sie Ihrem Kind, wieso es niemals persönliche Daten herausgeben sollte
  • Legen Sie mit Ihrem Kind gemeinsam immer möglichst viele Beweise an
  • Reagieren Sie sofort und schriftlich bei einer unberechtigten finanziellen Forderung
  • Informieren Sie sich im Internet oder bei einer Verbraucherzentrale

4. Gibt es Kategorien bzw. bestimmte Webseiten, die keine Vertragsfallen für Kinder beinhalten?

Gute Webseiten oder auch Apps zu finden, ist nicht immer leicht. Da kann es hilfreich sein, mit einer Suchmaschine unter den Stichworten „sichere Kinderwebseiten“ oder „Sichere Apps für Kinder“ zu suchen. In Deutschland gibt es die von jugendschutz.net angebotene und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend geförderte Webseite: www.klick-tipps.net, die die 100 Top Kinderseiten (nach Kategorien geordnet) aufzeigt. Auf der Suche nach geeigneten Apps, die ohne Werbung und In-App-Käufe auskommen, kann für Sie www.bestekinderapps.de hilfreich sein.

Diese Hinweise nehmen Sie aber nicht aus der Verantwortung. Es ist immer gut, mit Ihren Kindern gemeinsam das Internet zu entdecken und sich anzuschauen, welche Webseiten sie besuchen möchten oder welche Spiele sie spielen möchten. Nehmen Sie sich Zeit und begleiten Sie Ihr Kind. Wenn Sie ein gutes Gefühl haben, bei dem was Ihr Kind gerade macht, dann können Sie auch entspannter sein.