Das Internet ist eine Spielwiese für Betrüger. Sie lassen sich immer wieder neue Ideen einfallen, mit denen sie Menschen, die das Internet nutzen, ködern. Das gelingt besonders gut bei Kindern. Um Kinder und Jugendliche zu schützen hilft es, sich selber schlau zu machen und aufmerksam auf Ungereimtheiten oder auf Verdächtiges zu reagieren.
Eine Auflistung mit welchen Mitteln Betrüger*innen arbeiten, soll Ihnen helfen, Gefahrenquellen für Sie und Ihre Kinder zu erkennen:
1. Gewinnspiele als Kostenfalle
- „Sie haben gewonnen“ - dabei habe ich doch gar nicht mitgemacht!
- Ich habe am Gewinnspiel mitgemacht und soll jetzt eine Bearbeitungsgebühr zahlen.
Woran erkenne ich „seriöse“ Gewinnspiele und wann sollte ich die Finger davon lassen? Seriöse Gewinnspiele werden von namenhaften Anbietern durchgeführt. Allerdings ist zu beachten, dass es auch hier hauptsächlich darum geht, personenbezogene Daten zu generieren.
2. Gewinnspiele als „Datensammlung“
Gewinnspiele im Netz gibt es wie Sand am Meer. Attraktive Preise locken rund um die Uhr. Diese Gewinnspiele dienen dazu Adressen und Daten zu sammeln und gezielt Newsletter und Werbungen zu versenden. Die gesammelten Daten werden wirtschaftlich genutzt und an Interessenten weiterverkauft.
3. Phishing-Mails
Als Phishing bezeichnet man das gezielte Nachahmen einer vertrauenswürdigen Person oder Institution im Internet. Dabei kann es sich z.B. um E-Mails, aber auch um Webseiten (z.B. von einer Bank) handeln. Diese sind je nach Qualität der Fälschung kaum von dem Original zu unterscheiden. Ziel der Fälscher ist es, den Nutzer dazu zu bewegen, ein Schadprogramm auf seinem PC zu installieren (z.B. durch das Öffnen einer E-Mail oder deren Anhang) oder geheime Daten preis zu geben (z.B. Online-Banking Daten auf einer gefälschten Website). Sie schützen sich am besten gegen Phishing, indem Sie kritisch und entspannt bleiben. Die gefälschten E-Mails sollen Sie zumeist durch das Erzeugen von Angst oder die Aussicht auf einen Gewinn dazu bringen Ihre Daten preis zu geben. Dabei sind die E-Mails oft nicht personalisiert (es steht z.B. „Lieber Kunde“ und nicht Ihr Name im Anschreiben), in einem schlechten Deutsch geschrieben und sie zeigen gehäuft Rechtschreibfehler. Im Zweifel rufen Sie bei dem angeblichen Absender (z.B. Ihrer Bank) an, bevor Sie irgendwo Ihre Daten angeben. Auch ein aktualisierter Browser und ein Antivirenprogramm können Sie vor Phishing warnen, aber verlassen Sie sich darauf nicht in jedem Fall.
4. E-Mail vom Anwalt
Mit diesen Mails versuchen Betrüger oftmals Geld zu verdienen (angeblich noch nicht bezahlte Rechnungen etc.). Sie drohen nicht selten mit dem Rechtsanwalt oder dem Inkassobüro.
- Prüfen Sie den Absender. Diese Mails kommen oft von unseriösen Personen / Unternehmen.
- Wiederholen sich die Mahnungen, holen Sie bei Bedarf Rechtsrat bei einer Verbraucherzentrale oder einer Rechtsberatung.
- Enthalten die E-Mails Links, öffnen Sie diese nicht. Es besteht die Gefahr, dass Sie sich Viren herunterladen.
5. Gratis APP'S
Gute Arbeit kostet Geld! Eine sichere und ausgereifte App ist selten kostenlos oder ohne den Zusatz der „In-APP-Käufe“ (siehe unten) herunterladbar. In vielen Fällen kann auch nicht von kostenlos gesprochen werden, da wir die Nutzung der Apps oftmals mit unseren Daten bezahlen.
Geodaten zur Standortbestimmung, soziale Daten, gesundheitliche Daten, Bilder und viele weitere Informationen werden als Datensätze an gut zahlende Unternehmen weiterverkauft. Zudem werden diese Daten für Werbezwecke verwendet, um die Apps dem Verhalten der Kund*innen anzupassen. Das heißt, die Kund*innen erhalten eine größere Fülle an personalisierten und auf ihre Interessen abgestimmte Werbeeinspieler, die den Kaufreiz deutlich erhöhen können.
In-App-Käufe bezeichnet eine Funktion innerhalb einer App (sowohl in Android- als auch in iOS-Apps), durch die Sie bestimmte Dinge innerhalb der eigentlich kostenlosen App hinzukaufen können. So können z.B.:
- Premium-Funktionen oder Upgrades in Spielen freigeschaltet werden: eines der bekanntesten Spiele mit in In-App-Käufen ist Clash of Clans. Hier können mit echtem Geld nützliche Funktionen hinzugekauft werden, die einen schnelleren Aufstieg ermöglichen.
- Bei einigen Apps können Sie per In-App-Kauf sogar Abos abschließen. Dann wird ein bestimmter Betrag in regelmäßigen Abständen für die Nutzung der Funktionen fällig.
Bezahlt wird über den jeweiligen App-Store: iOS mit dem iTunes-Guthaben, Android-Nutzer mit der im Play Store hinterlegten Zahlungsmethode. Es gibt aber die Möglichkeit der Deaktivierung:
- In-App-Käufe bei iOS-Geräten deaktivieren: Einfach unter Einstellungen „allgemein“ wählen, anschließend unter dem Menüpunkt „Einschränkungen“ die Alternative „Einschränkungen aktivieren“ aussuchen. Auf derselben Seite deaktivieren Sie dann per Schiebregler die In-App-Käufe.
- In-App-Käufe bei Android deaktivieren: es gibt eine zusätzliche Sperre, aber In-App-Käufe unter Android sind nicht vollständig deaktivierbar. Öffnen Sie den Google Play Store und wählen Sie in den Einstellungen die Option PIN festlegen oder ändern. Mit dem PIN, den Sie hier festlegen, müssen Sie sich künftig vor jedem In-App-Kauf bzw. jeder Bestellung im Google Play Store autorisieren.
6. Gratis-Angebote bei Facebook
Vor allem auf Facebook, aber auch in vielen Werbebanner-Anzeigen wird man mit Gratis-Geschenken in Versuchung geführt. Drückt man auf die Links, erhält man angeblich kostenlos ein iPhone oder ein iPad, Gutscheine oder Facebook-Credits oder man nimmt an einer Facebook-Lotterie teil. Das eigentliche Ziel dieser Banner ist es, die Besucher*innen der Seite auf eine externe Website zu leiten, um ihnen so viele Daten wie möglich zu entlocken. Dies erfolgt beispielsweise mit Formularen, die auszufüllen sind; einer Registrierung, die man durchführen soll, damit man überhaupt weiter geleitet wird; etc.
7. Webshops mit Jahres Abo
Webshops locken mit tollen und passenden Angeboten am Bildschirm, sobald man einen Suchbegriff in Google, Bing oder Yahoo eingegeben hat. Immer wieder öffnen sich Fenster, die Aktionen anzeigen. Klickt man auf diese Werbeblocks und entscheidet sich zum Kauf, kann es sein, dass man ungewollt ein Jahres-Abo für eine Zeitschrift, Klingeltöne etc. erwirbt.
8. Webshop liefert nicht
Im Netz sind zahlreiche unseriöse Webshops unterwegs (Fakeshops). Man bezahlt im Voraus und erhält die Ware nie. Diese Webshops sind schnell wieder verschwunden und zurück bleiben abkassierte Geschädigte. Dies geschieht häufig mit Webshops, die z.B. hochwertige Elektroartikel günstiger anbieten. Die potenziellen Käufer können die Ware gegen Vorkasse bestellen. Das Produkt wird aber nicht geliefert.
Erkennbar sind solche Fakeshops daran, dass
- die Ware ungewöhnlich günstig angeboten wird und immer verfügbar ist.
- das Impressum unvollständig ist.
- die Internetseite zahlreiche Fehler in der Rechtschreibung und Grammatik enthält.
- wichtige AGBs fehlen, fehlerhaft sind oder von fremden Seiten kopiert wurden.
- weitere Bereiche der Internetseite (Unterseiten) leer oder mit unsinnigen Fülltexten angereichert sind.
- der Domainname sich vom echten Hersteller unterscheidet.
- die Ware in der Regel nur gegen Vorkasse erhältlich ist.
- ein möglicher Kontakt nur auf Englisch oder in schlechtem Deutsch stattfindet.
- Sie keine korrekte Bestellbestätigung erhalten.
- Sie ungewöhnliche Bankverbindungen genannt bekommen, die eher nach privaten Bankkonten aussehen.
vgl.: www.polizei-praevention.de
Vorauskasse sollte man nur bei seriösen, bekannten Anbietern leisten. In der Regel ist bei seriösen Anbietern auch die Möglichkeit gegeben, per Rechnung oder Lastschrift zu zahlen. Es ist auch sinnvoll, bei verlockenden Angeboten den Shop näher unter die Lupe zu nehmen: Recherchieren Sie mit Hilfe von Suchmaschinen über den Anbieter, nehmen Sie Kontakt zum Anbieter auf (nur E-Mail-Kontakt sollte misstrauisch machen) oder kontrollieren Sie den Domainnamen mit Hilfe von speziellen Diensten wie denic.de
Was tun, wenn Sie doch auf einen Fakeshop hereingefallen sind? Erstatten sie sofort Anzeige bei Ihrer zuständigen Polizeidienstelle und setzten sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Bank in Verbindung, um ggf. die Zahlung noch rückgängig zu machen.
9. Abzocke mit ESTA-Anträgen
Um in Amerika einreisen zu können, muss man einen elektronischen Reiseantrag stellen. Dafür gibt es ein offizielles Formular und der Antrag kostet 14 Dollar. Man muss schon sehr aufmerksam sein, um keine Webseite zu erwischen die unnötige Hilfestellungen für das Ausfüllen dieses Antrages bieten und dafür voll abkassieren, ein Vielfaches der eigentlichen Summe.
Hier finden Sie das offizielle Formular: www.esta.cbp.dhs.gov
10. Branchenbuch-Betrüger
Firmen sind im Branchenbuch eingetragen, welches im Internet durchforstet werden kann. Immer wieder passiert es Ärzten und kleinen Betrieben, dass sie Mails erhalten, um die Richtigkeit der Einträge zu bestätigen oder neue Einträge vorzunehmen. Mit den Neueintragungen oder dem Ausfüllen eines Formulars nimmt man eine Leistung in Anspruch und erhält dafür eine Rechnung.
11. Der Intelligenztest, Tests generell
Tests im Allgemeinen zu allen möglichen lebensbezogenen Themen boomen. Besonders Intelligenz- oder IQ-Tests im Internet sind fast so beliebt wie sich selbst zu googeln. Man findet eine fast unüberschaubare Anzahl kostenloser Tests. Meistens sind diese auch harmlos. Finger weg, wenn nach dem Ausfüllen des Tests Daten bekanntgegeben werden sollen und der Test weitergeleitet werden soll zur Auswertung.
ZUSATZ: So finden Sie heraus, wer Ihre Adresse verwendet
Das Datenverarbeitungsregister ist ein öffentliches Register. Jeder kann kostenlos Einsicht nehmen. Die DVR-Nummer ist grundsätzlich auf Geschäftspapieren anzuführen. Aufgrund der DVR-Nummer können Sie beim Datenverarbeitungsregister (Für Österreich: Bundeskanzleramt Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) erfahren, wer hinter der Sendung steckt. Unternehmen, die Daten verwenden, haben gemäß dem Stand der Technik ein höchstmögliches Schutzniveau zu gewährleisten. Protokoll- und Dokumentationsdaten dürfen nur zu Kontrollzwecken verwendet werden und sind drei Jahre aufzubewahren. Alle Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung der ihnen bekannt gewordenen Daten verpflichtet.