1. Up- und Download, was ist das?
Der „Upload“ (von englisch upload, für Hochladen) bezeichnet in der Informatik einen Datenfluss vom lokalen Rechner oder einem lokalen Speichermedium zu einem entfernten Rechner. Sie laden dabei eine Datei (Musik, Texte, Videos etc.) von Ihrem Computer auf einen anderen Rechner bzw. einen Server hoch.
Häufiger als den Begriff „Upload“ hört man das Wort „Download“. Der Datenfluss in die andere Richtung, also vom einem externen Rechner oder Server auf meine Geräte (Computer, Tablet etc.), wird als Download (Herunterladen) bezeichnet. Im Rahmen des Sendens von Daten über das Internet wird der Vorgang auch als „Upstream“ bezeichnet.
Wo finden Up- und Downloads statt? Ein paar Beispiele:
- Videoportal „YouTube“
- Onlinespiele
- In sozialen Medien wie z.B. Facebook etc.
- Clouds: Online-Dienste von Unternehmen, mit denen Daten gespeichert und synchronisiert werden können (iCloud, Google Drive)
2. Was ist bei urheberrechtlich geschütztem Material (Copyright) zu beachten?
Das Wort Urheberrecht bezeichnet das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht. Bei urheberrechtlich geschützten Werken ist ohne Zustimmung des Rechteinhabers ein Upload oder Download illegal.
3. „Freie Inhalte“ / Open Content im Netz
Welche Inhalte im Netz frei sind, ist oftmals schwer feststellbar. Die Lösung? Genau hier setzt die gemeinnützige Organisation Creative Commons („CC“) an: sie bietet sechs unterschiedliche Lizenz-Modelle, mit denen ein Autor / Urheber der Öffentlichkeit auf einfache Weise spezielle Nutzungsrechte an seinen Werken einräumen kann. Diese Lizenzen sind für beliebige Werke anwendbar, die unter das Urheberrecht fallen (z.B. Texte, Bilder, Musikstücke, Videoclips usw.). Siehe dafür: Creative Commons Deutschland.
Zu den derzeit größten Archiven freier Inhalte zählt die Wikipedia mit ihren Schwesterprojekten. Wikipedia nutzt die sogenannte CC-BY-SA Lizenz, durch die eine Nutzung der hier enthaltenen Inhalte durch andere erlaubt ist, wenn der Urheber sowie die betreffende Lizenz angegeben werden. Hinzu kommt auch, dass der Nutzer die Inhalte verändern kann, wenn er das bearbeitete Werk unter derselben Lizenz veröffentlicht. Andere bekannte Vertreter von Open Content sind das Internet Archive, Open Directory Project, LibriVox, Zeno.org und freedb.
Als „OpenBooks“ werden Bücher bezeichnet, deren Texte von jedermann kostenlos verwendet werden können. Hier kann es sich um Werke handeln, deren Urheberrecht abgelaufen ist, aber auch z. B. um aktuelle Bücher, besonders aus dem IT-Bereich, die frei angeboten werden.
Einen weiteren Bereich freier Inhalte stellen Onlinekurse dar (Open Educational Resources) sowie diverse Handbücher und Dokumentationen, die für freie Software erstellt wurden.
4. Open Source Software - Was ist das und wie kann ich sie nutzen?
Bestimmte Software (Programme) können kostenlos und ohne eine Genehmigung von dem Entwickler des Programms genutzt werden. Diese Software wird dann Free- oder Open Source -Software genannt. Für diese Software muss nicht bezahlt werden.
5. Tauschbörsen (Filesharing) - legal oder illegal?
Was die Tauschbörsenprogramme anbetrifft, so sind diese legal. Illegal ist es allerdings, urheberrechtlich geschützte Werke dort herunter zu laden oder anzubieten. Dies ist sowohl strafbar, als auch zivilrechtlich untersagt. Viele Nutzer wissen nicht, dass sie beim Herunterladen aus Tauschbörsen zugleich ihre eigenen Musiktitel und Filme den Nutzern anbieten.
Um in einer Tauschbörse Daten herunterladen zu können, ist in der Regel seitens des Tauschbörsenbetreibers gefordert, dass auf dem Nutzercomputer auch Daten zum Hochladen bereit gestellt werden, die dann wiederum von anderen Nutzern bezogen werden können. Beispiele für solche Tauschbörsen sind: www.emule-project.net oder www.bittorrent.com
6. Youtube – legal oder illegal?
YouTube ist selbstverständlich legal. Ob beim Streamen (z.B. Hören von Musik direkt über das Internet) oder Downloaden (dem direkten Speichern der Musikdateien auf den eignen Geräten), Sie können dafür rechtlich nicht belangt werden.
Mit Hilfe von speziellen Programen können Videos- oder Musikdateien von YouTube für den eignen Gebrauch heruntergeladen werden. Hierbei wird eine 'Private Kopie' erstellt. Diese ist rechtlich dann erlaubt, wenn es aus einer legalen Quelle heruntergeladen wird. Bei YouTube handelt es sich um solch eine legale Quelle, da jeder Nutzer freiwillig seine Videos dort hoch lädt. Auch viele Musiker laden hier ihre Musik meist selbst hoch. Dann ist solch eine private Kopie erlaubt. Sollte ein Musikvideo von einer Person hochgeladen werden, die nicht die Rechte daran besitzt, kann man davon ausgehen, dass YouTube legalen Inhalt anbietet und illegalen löscht.