1. Was machen Unternehmen mit meinen Daten?
Für Unternehmen sind die persönlichen Daten von Privatpersonen bares Geld wert. Oftmals „bezahlt“ der Nutzer von Internetangeboten de facto mit seinen Daten. Dies ist beispielsweise bei Facebook der Fall. Auf Grund der Daten sind die Unternehmen in der Lage, umfangreiche Personenprofile zu erstellen.
Mit Hilfe der gesammelten Daten können die Unternehmen unter anderem das Kaufverhalten von potentiellen Kunden prognostizieren. Die Daten können ferner auch für das sogenannte Scoring verwendet werden (aus wenigen erhobenen Daten wird anhand von Erfahrungswerten eine Risikoeinschätzung ermittelt). Das sogenannte Scoring kann beispielsweise darüber entscheiden, ob eine Person als kreditwürdig eingestuft wird oder nicht.
Von Bedeutung ist ferner, dass im Wege des sogenannten Tracking auch dann Daten erhoben werden, wenn man sich nicht persönlich auf einer Website anmeldet oder einloggt. So protokolliert beispielsweise die Firma Google nicht nur, wer was direkt auf der Google-Website gesucht hat und welche Ergebnisse dann auch tatsächlich angesteuert wurden. Vielmehr wird beispielsweise auch dokumentiert, wann wie oft auf Googles Videoplattform YouTube Filme angeschaut worden sind.
2. Was machen Behörden und Ämter mit meinen Daten?
Die Frage lässt sich nicht in einem Satz beantworten. Die Daten werden zum einen für ein funktionierendes Staatswesen benötigt (für das Meldewesen, für die Auszahlung von Sozialleistungen, für die Steuerverwaltung usw.). Ferner benötigen staatliche Stellen Daten zur Verhinderung sowie zur Verfolgung von Straftaten.
Ein Problemkomplex ist die Frage, in welchem Umfang es dem Staat erlaubt sein soll, ohne konkreten Anlass Daten von Unschuldigen zu sammeln. In diesem Zusammenhang ist die Diskussion über die Rechtmäßigkeit der sogenannten Vorratsdatenspeicherung zu erwähnen. Im Übrigen betreibt der Staat zum Teil selber einen Handel mit Daten. So verkaufen in Deutschland Einwohnermeldeämter die Datensätze an private Unternehmen.
3. Was ist aus datenschutzrechtlichen Blickpunkten bedenklich an der Nutzung von WhatsApp?
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar empfiehlt allen rund 35 Millionen WhatsApp-Nutzern in Deutschland, künftig alternative Messenger-Dienste auszuwählen, die die Nutzerdaten besser schützen, als der von Facebook übernommene Chat-Dienst. „Alle Nutzer von WhatsApp sollten ernsthaft prüfen, künftig eher eine der vielen alternativen Messenger-Dienste von Anbietern zu nutzen, die einen datenschutzfreundlicheren Umgang mit Informationen ihrer Kunden praktizieren“, sagte Caspar dem Hamburger Abendblatt.
Im August 2016 erfolgte eine Aktualisierung, durch die WhatsApp in Zukunft (Hamburg, im Oktober 2016)
- Telefonnummern der Nutzer an Facebook weitergeben
- sowie mit Facebook Informationen über die Häufigkeit der WhatsApp-Nutzung teilen kann.
Siehe auch: www.medien-sicher.de
Auf der Suche nach einer anderen Möglichkeit als WhatsApp, können Sie sich zu folgenden Messangerdiensten informieren: Threema (setzt vor allem auf Privatsphäre und Datenschutz) oder Telegram (Fokus auf Sicherheit).
4. Was ist eine IP-Nummer und wozu dient sie?
Eine IP-Adresse basiert auf dem Internetprotokoll. Sie macht Geräte (Rechner, Smartphone, Tablet) adressierbar und erreichbar. Es handelt sich mithin sozusagen um die Visitenkarte, mit welcher man im Netz surft.
5. Was sind Cookies und muss ich der Verwendung zustimmen?
Cookies sind kleine Datenpakete, die sich ihr Browser merkt damit die von ihnen besuchte Webseite die Inhalte nach ihren Interessen gestaltet. So weiß der Onlineshop, dass Sie z.B. zuvor nach Fernsehern der Marke X gesucht haben und kann Ihnen gezielt sein Angebot schon auf der Startseite präsentieren. Durch Cookies erfahren die von Ihnen besuchten Seiten u.a. auf welchen Seiten Sie zuvor waren und was Sie gesucht haben. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Verwendung von Cookies zulassen oder nicht. Ein Artikel der die Vor- und Nachteile diskutiert, finden Sie z.B. unter Deutschlandfunk - Cookies erlauben, ja oder nein?
6. Wie mache ich einen Screenshot zur Beweissicherung?
In bestimmten Situationen kann es wichtig sein, dass Sie zur Beweissicherung einen Screenshot (ein Foto von ihrem Bildschirm ihres Computers, Mobiltelefons usw.) zu erstellen. Dies kann zum Beispiel vorliegen, wenn eine Rechtsverletzungen im Internet stattgefunden hat: Urheberrechtsverletzung, Markenrechtsverletzung oder Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Bildschirmfoto / Screenshot des gesamten Bildschirms aufnehmen:
a. Auf einem MAC:
- Drücken Sie Umschalttaste-Befehlstaste (⌘)-3.
- Das Foto wird als PNG-Datei auf Ihrem Schreibtisch gesichert.
b. Auf anderen PC’s / Windows:
- Methode 1
Tastenkombination: Windows-Taste + Druck-Taste
oder FN-Taste + Windows-Taste + Druck-Taste
→ Screenshots werden als fertige Bilder im Screenshots-Ordner gespeichert (befindet sich im Ordner Bilder)
- Methode 2
Drücken der Druck-Taste → Screenshots werden in die Zwischenablage kopiert
Zum Bearbeiten oder Speichern: muss man den Screenshot in ein Bildbearbeitungsprogramm wie Paint, Photoshop oder GIMP einfügen (Tastenkombination zum Einfügen: STRG + V)
- Methode 3
Windows 10 besitzt das sogenannte Snipping Tool
→ Alle Apps → Windows Zubehör → Snipping Tool
Hier können Screenshots direkt erstellt, zugeschnitten und bearbeitet werden.
c. Auf iPhone:
- Drücken Sie gleichzeitig die „Ein- / Ausschalt-Taste“ sowie den „Home-Button“. Das Display hellt kurz auf.
- Der aktuelle Bildschirm wird abfotografiert und in Ihrem Bilder / Foto-Ordner gespeichert.
d. Auf anderen Smartphones mit Android-System:
- Screenshot mit Huawei, HTC und den meisten anderen Handys erstellen: Halten Sie den „Power“-Button sowie den „Leiser“-Button gleichzeitig für wenige Sekunden gedrückt.
- Screenshots mit Galaxy-S6, -S7 und anderen Samsung-Handys erstellen: Drücken Sie die Power- und die Home-Taste gleichzeitig.
- Es gibt auch Anbieter, die einen Screenshot-Button in der Menüleiste anbieten.
- Mit einigen Handymodellen können Sie einen Screenshot machen, indem Sie Ihre Handkante von der einen zur anderen Seite Ihres Smartphones ziehen, beispielsweise mit dem Samsung Galaxy S3 und neueren Modellen.
- Je nach Einstellungen werden die Screenshots entweder auf der SD-Karte oder im Telefonspeicher gespeichert, üblicherweise jedoch im „Screenshot“-Ordner.
Siehe auch: take-a-screenshot.org