Frage 5 / 9 - Up- / Download

Über eine Tauschbörse Dateien, wie Filme oder Musikclips herunterzuladen ist grundsätzlich …

UDL F5 A1 R

Richtig! 

Eigentlich ist die Nutzung von Tauschbörsen grundsätzlich nicht verboten. Das Problem ist nur, dass dort meistens geschütztes Material angeboten wird. Der Urheber (also der Mensch, der es erschaffen hat) hat aber nicht erlaubt, dass z.B. seine Musik dort zum Download angeboten wird. Lädst du die Musik herunter, wird eine Kopie erstellt. Gleichzeitig wird diese aber auch hochgeladen. Damit trägst du zur öffentlichen Verbreitung bei. Das ist verboten und führt oft zu hohen Schaden-ersatzforderungen. Mangels Autorenrrechtkontrollen besteht so die Möglichkeit, ohne Entrichtung von Lizenzgebühren urheberechtlich geschützte Werke (Musik, Computerspiele, Software, Filme, Handy-Klingeltöne etc.) zu tauschen. Mehr Informationen auf der Homepage Upload / Download